Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts und deckt auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus unerwarteten Gründen wie Krankheit stornieren musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, allerdings nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Reiseabbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht abgedeckt.
Falls du im Ausland eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftreten, deckt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Diese Versicherung zahlt die Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfe an. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und andere Unterstützungsleistungen.
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